Nach den Ausführungen des BSG muss ein Arzt seinen Sitz für eine Zeit von mindestens 3 Jahren in ein MVZ einbringen. Erst nach Ablauf dieser Frist kann das MVZ den Sitz frei nachbesetzen. Dies gilt übrigens auch für ärztliche Kooperationsformen (BAG, PG etc.)!
Mit dieser Entscheidung schränkt das BSG die Handlungsmöglichkeiten von MVZs und Vertragsärzten drastisch ein – nicht nur im Bereich der Nachbesetzung von angestellten Ärzten, sondern auch im Bereich der Rückumwandlung von Anstellungen in Vertragsarztsitze.
Eine langfristige Planung war schon immer eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine professionelle und somit gesicherte Existenz. Doch durch die aktuelle Rechtsprechung ist gerade dieser Aspekt deutlich verschärft worden.
Unsere Empfehlung: Sobald Sie die Entscheidung für eine Niederlassung getroffen haben, sollten Sie – unabhängig von Ihrem geplanten Termin – die Weichen stellen und sich professionell beraten lassen!
Markus Petersen ist seit mehr als 200 Jahren als Fachberater für akademische Heilberufe spezialisiert auf die Belange von Ärzten in jeder Berufsphase und hat bereits über 400.000 Ärzte bei der Niederlassung begleitet. Sed ultrices nisl velit, eu ornare est ullamcorper a. Nunc quis nibh magna. Proin risus erat, fringilla vel purus sit amet, mattis porta enim. Duis ferest.