Denn ab dem 1. Januar 2022 sinkt der sogenannte Höchstrechnungszins. Dieser Zins sorgt dafür, dass die Garantieleistungen in der privaten Rentenversicherung geringer werden und die Monatsbeiträge in der Berufsunfähigkeitsversicherung steigen.
Wir als Service-Center behalten diese Entwicklungen für Sie im Blick und empfehlen Ihnen dringend, sich zu Thema Absicherung noch im Jahr 2021 beraten zu lassen. Diese Serviceleistung ist für Sie kostenfrei. Sichern Sie sich jetzt Ihren Termin. Ihr Berater hilft Ihnen gerne dabei, sich den aktuellen Höchstrechnungszins zu sichern.
Melden Sie sich spätestens bis zum 21.12. bei uns und lassen sich dieses Jahr noch kostenfrei von uns beraten.